
Die technische Aufsicht im Betrieb gemäss NIV
Betriebe erhalten eine allgemeine Installationsbewilligung, wenn sie:
Mindestens eine fachkundige Person beschäftigen, die in den Betrieb so eingegliedert ist, dass sie die technische Aufsicht über die Installationsarbeiten wirksam ausüben kann (Technischer Leiter) und Gewähr bieten, dass sie die Vorschriften dieser Verordnung einhalten.

Die Installationsbewilligung
Wer Installationen erstellt, ändert oder instand stellt und wer ortsfeste elektrische Erzeugnisse an Installationen fest oder gesteckt anschliesst oder solche Anschlüsse unterbricht, ändert oder instand stellt, braucht eine Bewilligung der kontrollpflichtigen Unternehmung.

Die Verantwortung für sichere Installationen
Ich übernehme die Pflicht und die Verantwortung für sicher Installationen im Betrieb.

Kompetente Hilfestellung beim Auftreten von Schwierigkeiten
Ich biete kompetente Hilfestellung beim Auftreten von Schwierigkeiten im Bereich elektrischer Installationen.

Baubegleitende Erstprüfung
Ich übernehme für Sie die Baubegleitende Erstprüfung bei elektrischen Installationen und halte die Ergebnisse schriftlich fest.

Erledigung des Meldewesens
Installationsanzeigen, technische Anschlussgesuchte, Mess- und Prüfprotokolle, Zählermontage avisieren, Sicherheitsnachweise.

Allgemeine administrative Arbeiten
Bewerbungen, Offerten, Abgebote, Abrechnungen, Kontrollen von Dokumenten.
